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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Benutzung der Restaurant-Choice Geschenkkarte

1. Allgemeines

1.1 Die von der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft (SLC) herausgegebene Restaurant-Choice Geschenkkarte (RCGC) ist eine Guthaben-Karte, die dem Karteninhaber ermöglicht, die in einem bei SLC angeschlossenen Restaurant und Gastronomiebetrieb getätigte Konsumation (Mahlzeiten mit/ohne Getränke) bis zum jeweiligen Karten-Guthaben bargeldfrei zu bezahlen.
Es gelten dabei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die mit dem Kauf der Karte akzeptiert werden.

2. Ausstellung der Karte

2.1 Die RCGC kann im Einzelhandel erworben werden. Der Einzelhändler wird dabei im Namen und auf Rechnung der SLC tätig.
 

3. Eigenschaften der Karte

3.1 Die Karte ist nicht personengebunden und übertragbar. Als Berechtigter gilt jede Person, die die Karte bei einem der angeschlossenen Restaurant und Gastronomiebetriebe zur Zahlung vorlegt.
Die Karte kann nur während ihres Gültigkeitszeitraumes von zwei Jahren ab Kauf eingesetzt werden.

3.2 Der aktuelle Saldo des Konsumationsguthabens ist zudem jederzeit über die Website Restaurant Choice abrufbar.

4. Laden der Karte

4.1 Die RCGC kann beim Erwerb einmalig mit bis zu CHF 500.00 geladen werden. Die Karte ist nicht wieder aufladbar.
 

5. Inanspruchnahme des Guthabens / Einsatz der Restaurant-Choice Geschenkkarte

5.1 Die RCGC bzw. das jeweilige aktuelle Guthaben kann ausschliesslich zur Voll- oder Teilzahlung von Mahlzeiten in Verbindung mit/ohne Getränke in einem SLC angeschlossenen Gastronomiebetrieb verwendet werden.
5.2 Übersteigt die Konsumation den Betrag des verfügbaren Guthabens, ist der übersteigende Betrag mit anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen.
5.3 In der Höhe des Betrages der mit der RCGC bezahlten Konsumation reduziert sich das Guthaben des Karteninhabers.
5.4 In keinem Falle kann der Karteninhaber die Auszahlung des Guthabens verlangen.
5.5 Das Guthaben wird nicht verzinst.
5.6 Die RCGC ist ab Kauf für zwei Jahre gültig und muss während dieses Zeitraumes verwendet werden. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes verfällt das Guthaben.
5.7 Wenn die Zahlung aufgrund technischer Störungen nicht möglich ist, oder der begründete Verdacht besteht, dass der Karteninhaber die RCGC unrechtmäßig erlangt hat, ist das Restaurant berechtigt, die Zahlung mittels RCGC abzulehnen und durch andere Zahlungsmittel zu fordern. Bei einer technischen Störung kann keine Auszahlung des entsprechenden Guthabens verlangt werden. Schadenersatzforderungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zudem ist das Restaurant berechtigt, SLC über solche Vorkommnisse zu informieren und SLC ihrerseits ist berechtigt, die Karte ohne vorgängige Mitteilung an den Karteninhaber bis zur Behebung der Störung oder Klärung der Berechtigung zu sperren.
 

6. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte

6.1 Als Berechtigter gilt jede Person, die die Karte bei einem der angeschlossenen Restaurant und Gastronomiebetriebe zur Zahlung vorlegt. Die RCGC ist daher so sorgsam wie Bargeld aufzubewahren. Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz, es sei denn, die Beschädigung wurde vom Herausgeber schuldhaft verursacht. Eine Sperrung der Karte ist nicht möglich.
 

7. Datenschutz

7.1 Der Karteninhaber stimmt zu, dass SLC die Belastungen und den aktuellen Saldo der Kundenkarte auf dem Server von SLC speichert und bearbeitet. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zum Zwecke des Betriebes des Lunch-Check Karten-Systems verwendet. Vorbehalten bleibt die Weitergabe dieser Daten an die von SLC zum Betrieb des Systems zugezogenen Dritten, die ihrerseits zum Datenschutz verpflichtet werden.
Der Karteninhaber kann von SLC Auskunft über die über ihn gesammelten Personendaten und gegebenenfalls deren Berichtigung verlangen.

8. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

8.1 Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz von Schweizer Lunch-Check Genossenschaft. Bei Streitfällen findet ausschliesslich das schweizerische Recht Anwendung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung der Lunch-Check Karte wurden in deutscher, französischer, italienischer und englische.

Information

Genossenschaft Schweizer Lunch-Check, November 2020